Vormundschaften

Vormundschaften

Ein Vormund wird vom Familiengericht bestellt und übernimmt die rechtliche Vertretung von Minderjährigen, wenn die Eltern diese Aufgabe nicht mehr erledigen können oder dürfen.

Der Vormund ist ein vertrauensvoller Ansprechpartner für die ihm anvertrauten Kinder- und Jugendlichen, die sogenannten Mündel.

Wie kommt es zu einer Vormundschaft?

Wenn Eltern ihrer Pflicht nicht nachkommen, die Pflege und Erziehung ihrer Kinder vernachlässigen oder missbrauchen, schützt sie der Staat. Kinder können in solchen Fällen einen Vormund oder eine Vormünderin erhalten. Betroffen sein können auch Kinder, deren Eltern verstorben oder nicht bekannt sind. Auch minderjährige Flüchtlingen, die ohne Eltern in Deutschland sind, bekommen einen Vormund oder eine Vormünderin.

Die Vormundschaft umfasst die gesamte elterliche Sorge für das Kind.

Bei einer Ergänzungspflegschaft sind nur Teilbereiche der elterlichen Sorge (z.B. Gesundheitsfürsorge) betroffen. Nach einem Beschluss des Familiengerichtes, kann eine Mitarbeiterin des SkF zur Vormünderin / Ergänzungspflegerin bestellt werden. 

Unser Angebot

Wir setzen uns für die Interessen der Kinder und Jugendlichen ein und begleiten sie als konstante Partnerinnen auf ihrem Weg in die Volljährigkeit. Unsere Mitarbeiterinnen vertreten die Kinder u.a. in rechtlichen, finanziellen und pädagogischen Angelegenheiten. Wir tragen Verantwortung für eine gute Unterbringung, den Kindergarten- oder Schulbesuch, veranlassen therapeutische, gesundheitliche und psychosoziale Maßnahmen und Hilfen.

Wir stehen stets in engem Kontakt zu den uns anvertrauten jungen Menschen und arbeiten mit allen an der Erziehung Beteiligten zusammen, wie z.B. Pflegefamilien, Eltern, Einrichtungen und Behörden.

 

Gerne nehmen wir Anfragen zur Übernahme von Vormundschaften oder Ergänzungspflegschaften für Kinder und Jugendliche entgegen:

Claudia Volke (Geschäftsführung)
Telefon: 02363 – 91 00 9 42
Mail: claudia.volke@skf-ostvest.de

Unsere Vormünder:Innen:

Kristin Becker (Teamkoordinatorin)
Telefon: 02363 – 91 00 9 22
Mail: kristin.becker@skf-ostvest.de
Elisabeth Kettelmann
Telefon: 02363 – 91 00 9 21
Mail: elisabeth.kettelmann@skf-ostvest.de