Vormundschaften
Ein Vormund wird vom Familiengericht bestellt und übernimmt die rechtliche Vertretung von Minderjährigen, wenn die Eltern diese Aufgabe nicht mehr erledigen können oder dürfen.
Der Vormund ist ein vertrauensvoller Ansprechpartner für die ihm anvertrauten Kinder- und Jugendlichen, die sogenannten Mündel.
Gerne nehmen wir Anfragen zur Übernahme von Vormundschaften oder Ergänzungspflegschaften für Kinder und Jugendliche entgegen: